Der Schnellstart-Förderaufruf (Gyorsítósáv pályázat) gewährt eine nicht rückzahlbare Förderung zwischen ca. 256.000 und 1.025.000 Euro für Mikro- und Kleinunternehmen, die als Start-ups oder Spin-offs Forschungsergebnisse aus Hochschulen oder öffentlich finanzierten Forschungsinstituten geschäftlich verwerten möchten. Ziel des Programms ist es, Innovationen, die sich in einer frühen Forschungsphase befinden, aber noch erhebliche Entwicklungsarbeit benötigen, auf den Markt zu bringen, dadurch das akademische Unternehmertum zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhöhen und das internationale Wachstum zu fördern.
Geförderte Projekte müssen über einen erheblichen wissenschaftlichen oder technischen Neuheitsgehalt verfügen, das heißt, sie entwickeln Lösungen, die auf dem Markt noch nicht verbreitet sind, und zielen auf die Entwicklung eines neuen Prototyps, Produkts, einer Technologie oder Dienstleistung ab. Wichtig ist, dass die Forschungsergebnisse aus Hochschulen oder öffentlich finanzierten Forschungsinstituten stammen und die Projekte den gesellschaftlichen Herausforderungen des Neumann-János-Programms entsprechen. Das Projektteam muss auch Fachleute mit unternehmerischer Erfahrung umfassen, und die Entwicklung muss von mindestens Technologie-Reifegrad (TRL) 4 auf TRL 7 fortschreiten, wobei stets der Marktnutzen im Blick behalten wird.
Die Schwerpunkte des Aufrufs liegen auf der Entwicklung von Systemen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit, einschließlich präventiver, therapeutischer und versorgungsbezogener Lösungen, der Förderung der Klimaneutralität, ressourceneffizienter und nachhaltiger Technologien sowie der Entwicklung modernster digitaler Technologien wie Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit oder autonome Systeme. Nicht gefördert werden kosmetische, gesundheitsbezogene Marketingmaßnahmen sowie Entwicklungen in der Landwirtschaft oder Elektromobilität.
Gefördert werden ausschließlich juristische Personen in der Rechtsform von Mikro- und Kleinunternehmen, die mit Forschungsinstituten oder Hochschulen verbunden sind oder über die ausschließlichen Nutzungsrechte an Patenten verfügen, die mit dem Projekt zusammenhängen. Es wird ausschließlich experimentelle Entwicklung gefördert, die mindestens die Hälfte der Projektkosten ausmachen muss, und für angewandte Forschung müssen fachlich qualifizierte Experten eingesetzt werden, die während der Förderperiode am Projekt arbeiten.
Die Förderhöhe liegt zwischen ca. 256.000 und 1.025.000 Euro und wird als nicht rückzahlbare Unterstützung gewährt. Der Einsendeschluss für Anträge ist der 25. Juli 2025 um 16:00 Uhr.
