Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit ungarischer Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen zu steigern, mit besonderem Fokus auf technologische Entwicklungen sowie die Unterstützung des grünen und digitalen Wandels. Im Rahmen des Programms können zinslose Kredite und in bestimmten Fällen auch nicht rückzahlbare Zuschüsse beantragt werden.
Teilnahmebedingungen:
• Das Unternehmen muss über mindestens drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügen.
• Laut dem Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres müssen mindestens 5 Mitarbeiter beschäftigt sein.
• Der Umsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres muss mindestens 100 Millionen Forint betragen.
• Der Antragsteller muss exportfähig sein oder über einen gültigen Lieferantenvertrag mit einem mittelgroßen oder großen Unternehmen verfügen, der seit mindestens 30 Tagen gültig ist.
• Das Kriterium der Exportfähigkeit besteht darin, dass in einem der letzten drei Jahre mindestens 5 % des Umsatzes aus Exporten erzielt wurde.
• Das Betriebsergebnis darf laut dem Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres nicht negativ sein.
• Die beantragte Kreditsumme darf das Fünfzehnfache des Betriebsergebnisses nicht überschreiten.
• Der Ort der Investition muss im Firmenregister eingetragen sein.
• Der Antragsteller muss sich auf der Online-Plattform der Ungarischen Wirtschaftsentwicklungsagentur registrieren, was eine Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist.
• Geförderte Regionen: Alle Regionen Ungarns sind förderfähig mit Ausnahme von Budapest.
• Die Summe aus Kredit und Zuschuss kann über die MFB Pont Plus Servicestellen in Höhe von 150 bis 600 Millionen Forint beantragt werden.
Die Finanzierung basiert auf der Amortisationsdauer gemäß der Körperschaftsteuergesetzgebung (Tao.). Die maximale Umsetzungsdauer beträgt 24 Monate, mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um 6 Monate.
Bei Kreditbeantragung ist eine Eigenkapitalquote von mindestens 10 % erforderlich, bei Beantragung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (regionaler Investitionszuschuss) beträgt der Eigenanteil 25 %.
Förderfähige Kosten und deren Anteile:
• Mindestens 30 % der Projektkosten müssen für den Erwerb von technologischen Entwicklungsgeräten, Maschinen oder Anlagen ausgegeben werden, sowie für Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien und/oder in erneuerbare Energien in Höhe von mindestens 10 % der gesamten Projektkosten.
• Die Kosten für Investitionen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien dürfen 50 % der Projektkosten nicht überschreiten, während der Anteil der Investitionen in erneuerbare Energien maximal 60 % betragen darf.
Erfolgskontrolle und Erhalt des Zuschusses:
Der Erhalt des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist an zwei Bedingungen geknüpft:
1. Eine Steigerung des Brutto-Wertschöpfungsbeitrags pro Mitarbeiter auf mindestens das 1,5-Fache des Basiswerts.
2. Die Durchführung eines von der Ungarischen Wirtschaftsentwicklungsagentur angebotenen Lieferantenentwicklungs- oder Exportentwicklungsprogramms.
Werden die genannten Bedingungen für den Erhalt des Zuschusses nicht erfüllt, wird der Zuschuss in ein Darlehen umgewandelt. Die detaillierten Regeln zur Erfolgskontrolle sind in der Verfahrensanweisung geregelt.
Die Antragstellung ist ab dem 24. Juni 2025 fortlaufend bis zur Erschöpfung der Fördermittel möglich. Die letzte Frist für die Umsetzung der Investitionen ist der 31. Dezember 2028.

