Das Nationale Amt für Forschung, Entwicklung und Innovation (NKFIH) hat den Start des Innovationsprogramms für Großunternehmen bekannt gegeben, das den Wissensaustausch und die offene Innovation zwischen Großunternehmen, Forschungs- und Wissensvermittlungsorganisationen sowie innovativen KMU unterstützt. Im Rahmen des Programms können Großunternehmen und ihre Konsortialpartner bis zu 3 Milliarden Forint nicht rückzahlbare Förderung beantragen.
Ziel ist es, den Transfer von Forschungsergebnissen, technologischem Wissen, Kompetenzen und praktischen Erfahrungen effizient zu fördern.
Das Programm motiviert Großunternehmen, ihre außerhalb des Unternehmens durchgeführten F&E-Aktivitäten gemeinsam mit Akteuren des heimischen F&E-Ökosystems umzusetzen. Die Projekte sollen einen signifikanten wirtschaftlichen Einfluss haben und sich an den strategischen politischen Zielen sowie an den Innovationsstrategien des Unternehmens orientieren. Zielsetzungen des Programms sind unter anderem:
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Erzielung konkreter F&E-Ergebnisse (Prototypen, Produkte, Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen)
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Gesellschaftlicher Nutzen: breite Verfügbarkeit der Projektergebnisse
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Förderung offener Innovation, Wissens- und Technologietransfer
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Stärkung der sektorübergreifenden Zusammenarbeit
Das Programm unterstützt Projekte in den folgenden Fokusbereichen: Gesundheitswesen und Versorgungssysteme, grüne Transformation und Kreislaufwirtschaft (insbesondere Energie- und Agrartechnologien), digitale Transformation sowie andere exzellente Projekte im Einklang mit der Nationalen Intelligenten Spezialisierungsstrategie (S3).
Förderberechtigte: Großunternehmen, sowie KMU als Konsortialpartner, öffentliche Einrichtungen, kirchliche und gemeinnützige Forschungs- und Wissensvermittlungsorganisationen, Hochschulen und Organisationen mit spezieller Rechtsstellung. Anträge können nur in Konsortien gestellt werden, wobei der Konsortialleiter stets ein Großunternehmen sein muss. Ein Konsortium kann aus maximal 4 Mitgliedern bestehen, die innerhalb des Projekts keine Materialien, Dienstleistungen oder immateriellen Güter untereinander kaufen dürfen.
Förderfähige Aktivitäten:
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Industrielle Forschung: Erwerb neuen Wissens für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, Laborprüfungen, Herstellung von Prototypen
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Experimentelle Entwicklung: Nutzung bestehenden Wissens zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, Erstellung und Test von Prototypen unter realitätsnahen Bedingungen
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Entwicklung von Forschungsinfrastruktur: Erweiterung von Geräten, Labor- und Testkapazitäten, Aufbau neuer technologischer Plattformen
Förderintensität:
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Industrielle angewandte Forschung: maximal 50%
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Experimentelle Entwicklung: maximal 25%
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Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Konsortialprojekte kann der Fördersatz um weitere 10–20 Prozentpunkte erhöht werden, maximal bis zu 80% der förderfähigen Kosten
Die nicht rückzahlbare Förderung beträgt zwischen 1,5 und 3 Milliarden Forint, bei Konsortialmitgliedern mindestens 200 Millionen Forint, ohne Beschränkung für den Konsortialleiter. Die Antragstellung ist möglich vom 21. November 2025, 9:00 Uhr bis 6. Januar 2026, 10:00 Uhr.

