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Wesentliche Vereinfachungen im populärsten Investitionsförderprogramm

Am 18. April 2025 traten erhebliche Änderungen im Rahmen des Investitionsförderungsprogramms in Kraft, insbesondere im Bereich der investitionsbasierten Förderungen und der Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (F&E).

Förderung von investitionsbasierten Projekten

Ziel der Änderungen ist es, Ungarn als Ziel für innovative und hochgradig wertschöpfende Investitionen attraktiver zu machen, insbesondere zur Förderung der Industrialisierung in den südlichen Komitaten und kleineren Gemeinden. Im Einklang mit diesen Prioritäten wurde in einigen Komitaten – mit Ausnahme der Komitatshauptstädte – das minimal erforderliche Investitionsvolumen gesenkt. Unternehmen können nun bereits mit Investitionen in Höhe von 2 Millionen Euro für EKD-Förderungen in Frage kommen. Die neuen Mindestinvestitionswerte gestalten sich wie folgt:

  • 10 Millionen Euro: Győr, Székesfehérvár, Tatabánya, Kecskemét, Szombathely, Veszprém, Zalaegerszeg, Debrecen, Szeged und Eger;
  • 5 Millionen Euro: Salgótarján, Miskolc, Nyíregyháza, Békéscsaba, Pécs, Kaposvár, Szolnok, Szekszárd sowie Städte in den Komitaten Hajdú-Bihar, Jász-Nagykun-Szolnok, Pest, Fejér, Komárom-Esztergom, Veszprém, Győr-Moson-Sopron und Vas, die als Sitz von Landkreisen gelten;
  • 3 Millionen Euro: Andere Städte in den Komitaten Hajdú-Bihar, Jász-Nagykun-Szolnok, Pest, Fejér, Komárom-Esztergom, Veszprém, Győr-Moson-Sopron und Vas;
  • 2 Millionen Euro: Borsod-Abaúj-Zemplén, Heves, Nógrád, Szabolcs-Szatmár-Bereg, Bács-Kiskun, Békés, Csongrád-Csanád, Baranya, Somogy, Tolna und Zala Komitate (außer den Komitatshauptstädten).

Auch das System der Verpflichtungserklärungen wurde geändert: Unternehmen haben nun mehrere Möglichkeiten, die festgelegten Ziele zu erfüllen. So können beispielsweise die Förderung von Automatisierung, Effizienzsteigerung oder die Zusammenarbeit mit lokalen Universitäten als Verpflichtungen zur Erlangung der Förderung in Betracht gezogen werden.

Gründung von F&E-Zentren

Die Verordnung 81/2025 führt eine neue Förderform für Unternehmen ein, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen und in ländlichen Gebieten Forschungs- und Entwicklungszentren gründen möchten. Im Rahmen dieser Unterstützung können Unternehmen auch Geräte basierte EKD-Förderungen für den Aufbau von F&E-Zentren erhalten. Voraussetzung ist, dass mindestens 10 neue F&E-Arbeitsplätze geschaffen werden und eine neue Zusammenarbeit mit einer ungarischen Hochschule eingegangen wird. Für diese neue Förderform ist keine F&E-Zertifizierung erforderlich.

Unterstützung von F&E-Projekten

Auch mittelständische Unternehmen können für F&E-Förderungen in Frage kommen, wenn sie sich verpflichten, ihre Patente in Ungarn zuerst anzumelden. Für diese Unternehmen gibt es zusätzliche Unterstützung.

Vereinfachung der Ausbildungskostenförderung

Die Bedingungen für die Beantragung der Ausbildungsförderung wurden ebenfalls vereinfacht: Es ist nun nicht mehr erforderlich, eine Betriebserweiterung durchzuführen. Es genügt, dass die Ausbildungskosten mindestens 250.000 Euro betragen und die Teilnehmerzahl mindestens 25 Personen umfasst. Die Dauer der Ausbildungsprojekte wurde auf bis zu 36 Monate verlängert, anstatt der zuvor festgelegten 24 Monate.

Das Ziel dieser Änderungen ist es, einen hochqualifizierten Arbeitsmarkt zu fördern und die lokale Industrialisierung sowie Innovation zu unterstützen.

Für weitere Details und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.