In den kommenden Wochen liegt der Schwerpunkt auf den Ausschreibungen der Forschung & Entwicklung. Es wird ein regelrechter Ausschreibungsboom erwartet.
1. Ausschreibung zur Förderung der Innovationskapazität von KMU
Ab dem 29. Oktober können KMU im Rahmen der Ausschreibung “GINOP Plus 2.1.3-24 Unterstützung der Innovationskapazität von KMU” bis zu 50 Millionen Forint für die Entwicklung ihrer Innovationskapazität beantragen.
Ziel der Ausschreibung ist es, die Aktivitäten von Kleinst- und Kleinunternehmen, insbesondere derjenigen, die noch nicht innovativ tätig sind, durch die Unterstützung ihrer marktorientierten Innovationsprojekte zu stimulieren und sie wettbewerbsfähiger zu machen, um den Herausforderungen von S3 zu begegnen, indem verschiedene Arten von Innovation (einschließlich offener Innovation) gestärkt, ihre FEI-Kapazitäten und ihre technologische Exzellenz, der Technologietransfer und die Innovationsdienstleistungen verbessert werden.
Zu den Aktivitäten zur Innovation von Geschäftsprozessen in Unternehmen gehören:
• Innovationsaktivitäten in der Produktion und/oder im Herstellungsprozess;
• Innovationsaktivitäten im Bereich Marketing und/oder Vertrieb;
• Innovationsmaßnahmen im Bereich Logistik;
• Organisatorische Innovation (Entwicklung von Verwaltung und Management)
Die Höhe der nicht rückzahlbaren Beihilfe, die beantragt werden kann, ist wie folgt:
• mindestens 20 Millionen HUF, höchstens 50 Millionen HUF.
Die Intensität der Förderung darf 70 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
2. Ausschreibung zur Förderung von FuE und Innovation von Unternehmen
Unternehmen mit mehr als 12 Beschäftigten in Ungarn können bis zu 800 Mio. HUF zu einem Satz von 80 % für die Entwicklung ihrer Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten beantragen .
Ziel der Aufforderung ist es, FuE- und Innovationsaktivitäten von kleinen, mittleren und großen Unternehmen in Ungarn zu fördern und FuE- und Innovationsprojekte durch die Entwicklung marktfähiger Produkte, Technologien und Dienstleistungen zu unterstützen.
Die Ausschreibung ist offen für Förderanträge:
• Kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen
Die Antragsteller müssen eine vom Nationalen Amt für Forschung, Entwicklung und Innovation ausgestellte FuE-Bescheinigung besitzen.
Folgende Aktivitäten sind im Rahmen dieser Ausschreibung förderfähig:
• Experimentelle Entwicklung
Die Höhe der nicht rückzahlbaren Fördermittel, die beantragt werden können, beträgt mindestens 300 Millionen HUF und höchstens 800 Millionen HUF. Im Falle eines Konsortiums beträgt der Mindestbetrag für jedes Mitglied des Konsortiums 100 Mio. HUF.
Die Förderintensität liegt zwischen 25 % und 80 %.
Anträge können vom 08. Oktober 2024 um 9.00 Uhr bis zum 26. Juni 2025 um 12.00 Uhr eingereicht werden.
Es können Anträge für die Beihilfe S3 pro Sektor und Phase gestellt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns.
3. Ausschreibung zur Förderung digitaler Produktinnovationen
Im Rahmen der DIMOP Plus- Ausschreibung stehen bis zu 35 Millionen HUF (70%) zur Verfügung , um Projekte zur digitalen Produktinnovation und Markteinführung durch Kleinst- und Kleinunternehmen zu unterstützen.
Mit der Ausschreibung soll das spezifische Ziel erreicht werden, Forschungs- und Innovationskapazitäten zu entwickeln und zu stärken und fortschrittliche Technologien einzuführen.
Förderanträge im Rahmen dieser Ausschreibung können gestellt werden von: kleinen und kleinsten gewinnorientierten Unternehmen
Förderfähig sind nur Projekte zur digitalen Produktinnovation, bei denen der Innovationsgehalt des zu entwickelnden Produkts und/oder Dienstes in die folgenden Bereiche eingeordnet werden kann:
• Softwareentwicklung (TEÁOR 58.2 Software Publishing);
• Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) (TEÁOR 62 Informationstechnologische Dienstleistungen);
• Datenverarbeitung (TEÁOR 63.1 Datenverarbeitung, Web-Hosting und Web-Portal-Dienstleistungen);
• oder Telekommunikation (TEÁOR 61 Telekommunikation)
Sie zielen auch darauf ab, neue Softwareprodukte und/oder Dienstleistungen zu entwickeln, die fortschrittliche digitale Technologien nutzen, wie z. B. Technologien für künstliche Intelligenz (KI), Big Data und fortschrittliche Datenanalysetechnologien, zukünftige Netzwerktechnologien (z. B. 5G/6G, LPWAN und IoT) usw.
Die Höhe der nicht rückzahlbaren Fördermittel, die beantragt werden können, liegt bei mindestens 10 000 000 HUF und höchstens 35 000 000 HUF.
Die Beihilfeintensität beträgt 70 % (50 % bei Innovationsbeihilfen für KMU).
Die Anträge können zwischen dem 2. Dezember 2024 und dem 14. Februar 2025 eingereicht werden.
4. Ausschreibung zur Unterstützung digitaler FuE-Entwicklungen von Unternehmen
Im Rahmen der Ausschreibungen DIMOP Plus 1.1.2/B-24 stehen bis zu 250 Millionen HUF (80 % ) zur Verfügung , um FEI-Projekte von Unternehmen und Projekte zur Markteinführung zu unterstützen.
Mit dem Fördermittelprogramm soll das spezifische Ziel erreicht werden, Forschungs- und Innovationskapazitäten zu entwickeln und zu stärken und fortschrittliche Technologien einzuführen.
Gefördert werden können: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen
Förderfähig sind nur Projekte zur digitalen Produktinnovation, bei denen der Innovationsgehalt des zu entwickelnden Produkts und/oder Dienstes in die folgenden Bereiche eingeordnet werden kann:
• Softwareentwicklung (TEÁOR 58.2 Software Publishing);
• Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) (TEÁOR 62 I
• nformationstechnologische Dienstleistungen);
• Datenverarbeitung (TEÁOR 63.1 Datenverarbeitung, Web-Hosting und Web-Portal-Dienstleistungen);
• oder Telekommunikation (TEÁOR 61 Telekommunikation)
Sie zielen auch darauf ab, neue Softwareprodukte und/oder Dienstleistungen zu entwickeln, die fortschrittliche digitale Technologien nutzen, wie z. B. Technologien für künstliche Intelligenz (KI), Big Data und fortschrittliche Datenanalysetechnologien, zukünftige Netzwerktechnologien (z. B. 5G/6G, LPWAN und IoT) usw.
Die nicht rückzahlbare Förderung, die beantragt werden kann, beträgt mindestens 50 000 000 HUF und höchstens 250 000 000 HUF. Die Förderintensität liegt zwischen 25 % und 80 %.
Anträge können vom 2. Dezember 2024 bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden.
5. Unterstützung für komplexe digitale FuE-Entwicklungen von Unternehmen
Im Rahmen der Ausschreibung DIMOP Plus 1.1.2.C-24 stehen bis zu 500 Mio. HUF (80 %) zur Verfügung , um Projekte zur digitalen FEI und zur Markteinführung zu unterstützen, die von einem Konsortium aus Unternehmen und zwischengeschalteten Organisationen aus dem Bereich Forschung und Wissen (z. B. Universitäten oder Forschungsinstitute, Technologietransferagenturen, Innovationsmittler, forschungsorientierte Einrichtungen, die eine reale oder virtuelle Zusammenarbeit anbieten) durchgeführt werden.
Mit der Förderausschreibung soll das spezifische Ziel erreicht werden, Forschungs- und Innovationskapazitäten zu entwickeln und zu stärken und fortschrittliche Technologien einzuführen.
Anträge zur Unterstützung im Rahmen dieser Ausschreibung können nur in Form von Konsortien eingereicht werden von: Mikrounternehmen, klein- und mittleren Unternehmen und Großunternehmen
Komplexe digitale FuE-Entwicklungen:
• Unterstützung für digitale FEI- und Go-to-Market-Projekte, die von einem Konsortium aus Unternehmen und Forschungs- und Wissensvermittlerorganisationen durchgeführt werden. Unterstützung für die Lösung großer und komplexer digitaler FuE- und Innovationsherausforderungen unter Beteiligung führender Akteure auf diesem Gebiet. Die Ergebnisse der Unterstützung werden zur Lösung bestehender und wichtiger Probleme in der Wirtschaft und anderen Bereichen der Gesellschaft beitragen. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit muss auf die Entwicklung eines neuen digitalen Produkts, einer neuen Technologie oder eines neuen Dienstes mit erheblichem wissenschaftlichem und/oder technischem Innovationsgehalt ausgerichtet sein.
Förderfähig sind nur Projekte zur digitalen Produktinnovation, bei denen der Innovationsgehalt des zu entwickelnden Produkts und/oder Dienstes in die folgenden Bereiche eingeordnet werden kann:
• Softwareentwicklung (TEÁOR 58.2 Software Publishing);
• Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) (TEÁOR 62 Informationstechnologische Dienstleistungen);
• Datenverarbeitung (TEÁOR 63.1 Datenverarbeitung, Web-Hosting und Web-Portal-Dienstleistungen);
• oder Telekommunikation (TEÁOR 61 Telekommunikation)
Sie zielen auch darauf ab, neue Softwareprodukte und/oder Dienstleistungen zu entwickeln, die fortschrittliche digitale Technologien nutzen, wie z. B. Technologien für künstliche Intelligenz (KI), Big Data und fortschrittliche Datenanalysetechnologien, zukünftige Netzwerktechnologien (z. B. 5G/6G, LPWAN und IoT) usw.
Umfang der nicht rückzahlbaren Förderung: mindestens 75 000 000 HUF, höchstens 500 000 000 HUF. Die Beihilfeintensität liegt zwischen 25 % und 80 %.
Die Anträge können zwischen dem 2. Dezember 2024 und dem 28. Februar 2025 eingereicht werden.
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