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Ausschreibung zur Kapazitätserweiterung für KMU erwartet Anfang nächsten Jahres

Im Rahmen der Förderung, die Anfang nächsten Jahres anlaufen soll, können in Ungarn tätige KMU bis zu 2,5 Mio. HUF an nicht rückzahlbarer Unterstützung pro Mitarbeiter bei einer Intensität von 70 % beantragen, um die Zahl der Beschäftigten zu erhöhen.

Ziel des Programms ist es, einen arbeitsintensiven wirtschaftlichen Aufschwung zu fördern, indem die Kapazitätserweiterung von Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen in den vier am stärksten benachteiligten Regionen Ungarns unterstützt wird, die unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen wachstumsfähig sind, und indem ihnen bei der Anpassung an den grünen und digitalen Übergang geholfen wird.

Eingereicht werden können Anträge von KMU, die sich zu Folgendem verpflichten

  • die Zahl der Beschäftigten (im Alter von 15 bis 64 Jahren) an ihrem Sitz oder in ihrer Niederlassung in den vier am stärksten benachteiligten Regionen Ungarns (Nordungarn, Nördliche Tiefebene, Südliche Tiefebene, Südtransdanubien) um mindestens eine Person (15 bis 64 Jahre) zu erhöhen, wobei die Zahl der Beschäftigten des Unternehmens im Vergleich zur durchschnittlichen statistischen Beschäftigtenzahl im August 2023 netto steigen soll.
  • mindestens ein abgeschlossenes Wirtschaftsjahr haben
  • im letzten vollständigen und abgeschlossenen Geschäftsjahr vor der Einreichung des Beihilfeantrags eine durchschnittliche jährliche statistische Mitarbeiterzahl von mindestens 1 Person aufweisen
  • Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 sind.

Im Rahmen der Förderung werden neue Mitarbeiter unterstützt, die in dem Monat vor ihrer Einstellung kein Arbeitseinkommen bezogen haben. Die Unterstützung wird für mindestens 1 und höchstens 10 Personen gewährt.

Die folgenden Aktivitäten sind förderfähig:

  • Lohnkosten des Arbeitnehmers für bis zu 6 Monate (Bruttobetrag von 400 000 HUF pro Person und Monat zuzüglich der entsprechenden Sozialabgaben),
  • Kauf von neuen Maschinen / Geräten im Zusammenhang mit der Beschäftigung der betreffenden Mitarbeiter (einschließlich Transport, Installation, Schulung in direktem Zusammenhang mit den Maschinen und Geräten) (bis zu 30 % der Lohnkosten)
  • Kosten im Zusammenhang mit dem Online-Marketing und dem Erwerb von Cloud-basierten Unternehmensdienstleistungen (bis zu 30 % der Lohnkosten)
  • Dienstleistungskosten für horizontale Aktivitäten im Zusammenhang mit der grünen Umstellung (bis zu 30 % der Lohnkosten)
  • Kommunikation & Veröffentlichkeit

 

Der maximale Förderbetrag pro Kopf der neuen Mitarbeiter wird voraussichtlich 2.467.920 HUF betragen. Das Unternehmen muss einen von staatlicher Beihilfe freien Eigenanteil von 30 % erbringen, so dass der Höchstbetrag der zu gewährenden Beihilfe 70 % der gesamten förderfähigen Kosten des Projekts beträgt.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen wird nach der Veröffentlichung der endgültigen Ausschreibung bekannt gegeben. Die Ausschreibung wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres veröffentlicht werden.