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Ausbildungszuschuss für Unternehmen

 

GINOP Plus-3.2.1-21 – Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und Produktivität von Arbeitnehmern und Unternehmen durch die Entwicklung von Arbeitskräften

Ziel der Förderung ist es, kleine, mittlere und große Unternehmen bei der Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen am Arbeitsplatz zu unterstützen, um ihre Produktivität zu steigern.

Die Beihilfeintensität wird je nach Größe des Unternehmens wie folgt aufgeteilt. 70% für Kleinst-, und kleinUnternhemen, 60% für mittlere Unternehmen und 50% für Großunternehmen.

Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausbildungskosten pro Person liegt bei 250 000 HUF, der auf 350 000 HUF erhöht werden kann, wenn eines der vier Kriterien (benachteiligt oder behindert, freie Unternehmerzone, vorrangiger Sektor, IKT-Ausbildung) erfüllt ist.
Der Beihilfehöchstbetrag für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen beträgt 75 Mio. HUF, und 150 Millionen HUF für Großunternehmen.

Im Rahmen der Beihilfe können vier Arten von Ausbildungsmaßnahmen finanziert werden: Ausbildung in beruflichen Fertigkeiten, Ausbildung in Soft Skill Kompetenzen, Ausbildung in Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und Sprachausbildungen.

Als Gegenleistung für den Zuschuss geht der Begünstigte neben der ordnungsgemäßen Durchführung des geförderten Projekts zwei Verpflichtungen ein: die Weiterbeschäftigung der Auszubildenden und eine Lohnerhöhung der Auszubildenden für 12 Monate ab dem Tag nach dem Abschluss der Ausbildung. Wenn diese Leistungsanforderungen nicht oder nur teilweise erfüllt werden, wird die Beihilfe

Wenn diese Leistungsanforderungen nicht oder nur teilweise erfüllt werden, wird die Finanzhilfe verringert oder zurückgefordert.

Anträge können vom 15. Februar bis zum 31. August 2022 akzeptiert, oder bis zur früheren Erschöpfung des Fonds,