Mit der Unterstützung zur Wettbewerbsfähigkeit sollen mittlere und große Unternehmen, die im zentralen Sektor der Fertigungs- und Unternehmensdienstleistungen tätig sind, Unternehmen in Schwierigkeiten infolge eines Ausbruchs des Coronavirus helfen. Bis zum 31. Dezember 2020 kann Unternehmen eine nicht rückzahlbare Barunterstützung in Form einer Vorauszahlung gewährt werden.
I. Antragsteller
Ein Unternehmen mit Sitz, Standort oder Zweigniederlassung in Ungarn, das in Form eines mittelständischen oder großen Unternehmens tätig ist (bestimmte Sektoren haben keinen Anspruch auf Unterstützung).
II. Zweck der Ausschreibung
Ziel der Ausschreibung ist es, mittelständische und große Unternehmen zu ermutigen, aufgrund der COVID-19 (Coronavirus-Epidemie) die notwendigen Investitionen für die Wirtschaft zu tätigen, indem sie eine einmalige, nicht rückzahlbare Budgethilfe gewähren.
III. Teilnahmebedingungen
1. Der Antragsteller in seinem Fördermittelsantrag
- erklärt, dass es sich am 31. Dezember 2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten qualifiziert hat, dies jedoch aufgrund der Coronavirus-Epidemie oder aufgrund anderer finanzieller oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Fall war;
- bescheinigt, dass der Umsatz oder Auftragsbestand des Coronavirus aufgrund der Epidemie in einem kausalen Kontext um mindestens 25% gesunken ist;
- erklärt, dass er nicht für den wirtschaftlichen Abschwung verantwortlich ist und mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt hat;
- erklärt, dass die entstandenen Verluste nicht versichert sind oder dass die Versicherung keinen vollständigen Ausgleich für die entstandenen Verluste vorsieht;
- erklärt, dass es die Investition nicht vor Einreichung seines Antrags begonnen hat.
IV. Förderfähige Tätigkeiten und Umfang der Förderung
1. Im Falle eines Gewinnerantrags verpflichtet sich der Antragsteller als Begünstigter im Fördermittelsvetrag, dass
- die Basisnummer der Mitarbeiterzahl von der Einreichung des Fördermittelsantrages bis zum Abschluss der Investition beibehalten;
- bis zum 30. Juni 2021 eine Nettoinvestition von mindestens 150.000 EUR in Ungarn tätigen.
2. Die Höhe der Förderung im Verhältnis zu den für die Durchführung der Investition erforderlichen Mitteln wird wie folgt festgelegt:
- a) eine Nettoinvestition zwischen 150 000 und 300 000 EUR netto: 30% des Wertes der Investition
- b) Investition zwischen 300,001 EUR netto und 500.000 EUR netto: 40% des Wertes der Investition
- c) Investitionen über 500 000 EUR netto: 50% des Wertes der Investition (maximaler Umfang der Förderung: 800.000 EUR)
V. Einreichung des Antrags
Die Einreichung des Antrags läuft bis zum 30. November 2020. Ein Fördermittelsvertrag kann bis zum 31. Dezember 2020 unterzeichnet werden.
Wenn die Fördermöglichkeit Ihr Interesse geweckt haben und Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.