Eine Unterstützungsmöglichkeit für Klienst- und Kleinunternehmen(“KMU Start Innovation”) wird sich bald eröffnen.
Im Rahmen des Programms können Kleinst- und Kleinunternehmen einen Antrag stellen , die zuvor keine Unterstützung vom NKFI-Fonds, vom GINOP oder von VEKOP erhalten haben. Die Unterstützung, die erhalten werden kann, kann zwischen 10 und 20 Millionen Forint mit einer maximalen Intensität von 60% liegen.
Ziel der Ausschreibung ist es, die innovativen Aktivitäten von Kleinst- und Kleinunternehmen zu fördern, die zuvor keine Ausschreibungsunterstützung für einen ähnlichen Zweck erhalten haben. Von den antragstellenden Unternehmen wird erwartet, dass sie 2018 mindestens zwei volle, geschlossene Geschäftsjahre und eine durchschnittliche statistische Mitarbeiterzahl von mindestens drei haben.
Fördermittelanträge können auch aus dem ganzen Land, Komitat Pest und Budapest eingereicht werden.
Die folgenden Aktivitäten sind im Rahmen des Antrags förderfähig:
- förderfähige Aktivitäten
- I. Innovationstätigkeit
- II. Adaptive Innovationstätigkeit
- III. Entwicklungsaktivität
- Aktivitäten, die selbständig nicht förderfähig sind:
- IV. Kauf von Maschinen
- V. Erwerb von immateriellen Vermögenswerten
- VI. Projektkoordinierungsaktivität
Im Rahmen des Vorstehenden können auch die Personalkosten, Materialkosten und Servicekosten des Entwicklers und des technischen Personals berücksichtigt werden. Förderfähige Kosten von bis zu 1 Mio. HUF pro Monat für die Mitarbeiter des Entwicklers und 700.000 HUF pro Monat für das technische Personal können geplant werden.
Um einen Fördermittelantrag einzureichen, muss das antragstellende Unternehmen eine Stellungnahme zur Unterstützung der Innovationspolitik auf der Grundlage eines 2-5-seitigen Geschäftsplans abgeben.
Abgabetermin ist voraussichtlich bis zum 29. Mai 2020.
Wenn die Fördermöglichkeit Ihr Interesse geweckt haben und Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.