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Fördermittel für Großinvestitionen in Ungarn

 

Sehr geehrte Mandanten,

 

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die ungarische Regierung die Regeln für den Erhalt von Fördermitteln für Großinvestitionen reformiert  und im Sinne der Investoren vereinfacht hat.

Bisher mussten für den Erhalt von Fördermitteln u.a. zwei wesentliche Bedingungen erfüllt werden: Je nach Region mussten 5, 10 oder 20 Mio. EUR investiert und mindestens 50 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Jetzt wurde die Verpflichtung zur Schaffung von Arbeitsplätzen abgeschafft!

Dies bedeutet, dass Investitionen von Unternehmen förderfähig geworden sind, ohne dass neue Arbeitsplätze geschaffen wurden.

Eine weitere wesentliche Änderung besteht darin, dass auch die Investitionshöhe in verschiedenen Regionen gesenkt wurde. Wo bisher ein Mindestinvestitionsbetrag von 20 Mio. EUR erreicht werden musste, wurde dieser auf 10 Mio. EUR reduziert. Es betrifft hauptsächlich die Komitate Győr-Moson-Sopron und Pest.

Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren wenn Sie eine Investition in Ungarn planen, gerne geben wir Ihnen weitere Informationen und unterstützen Sie bei der Beantragung, Verhandlung und Abwicklung der Fördergelder.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung

Blucron Kft.