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Maßnahmen der ungarischen Regierung zum Coronavirus (Covid-19) I. Lonhunterstützung

Unternehmen können ab dem 15. April 2020 eine Forschung & Entwicklung -Lohnunterstützung und ab dem 16. April eine allgemeine Lohnunterstützung für den Arbeitsschutz beantragen.

Die Priorität des Aktionsplans für den Wirtschaftsschutz besteht darin, Arbeitsplätze zu schützen, wiederherzustellen und zu schaffen.

Die Regierung gewährt einen Lohnzuschuss von 40 Prozent, um hochqualifizierte Arbeitskräfte im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationssektor für einen Zeitraum von drei Monaten zu halten. Zehntausende von Fachkräften in Beschäftigung zu halten, ist für den Neustart der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung, damit Unternehmen unter anderem nach Ingenieuren, Forschern und IT-Spezialisten Unterstützung erhalten können. Die Möglichkeit erstreckt sich auf alle Arbeitgeber, die in Forschung und Entwicklung tätig sind, und betrifft somit die gesamte Volkswirtschaft und alle Sektoren.

Im Rahmen des Lohnzuschusssystems für den Arbeitsschutz übernimmt der Staat einen Teil des Einkommensverlusts der Arbeitnehmer für die Dauer der “Kurzarbeit”. Der Zeitraum kann drei Monate betragen. Der Arbeitgeber muss sich verpflichten, die Anzahl der Beschäftigten nach Einreichung des Antrags mindestens einen Monat lang zu halten und nach Zahlungseingang mindestens einen Monat lang aufrechtzuerhalten. Das Programm steht Arbeitnehmern offen, die nach dem Arbeitsgesetzbuch beschäftigt sind und in der Zeit zwischen der Erklärung des Notfalls und der Einreichung des Antrags auch im “Home Office” ohne Unterbrechung beim Arbeitgeber beschäftigt waren.

Wenn die Fördermöglichkeit Ihr Interesse geweckt haben und Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.